Der Landkreis Barnim informiert zum Zensus 2011
Seit Mai 2011 haben viele Barnimer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Haushaltebefragung, der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Befragung in Sondereinrichtungen statistische Angaben für den Zensus 2011 gemacht.
Ab Mitte Februar 2012 bis ca. Ende Mai 2012 wird in den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 10.000 der Erhebungsteil „Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten“ durchgeführt. Somit ist auch die Stadt Werneuchen von erneuten Befragungen betroffen.
Ab Mitte Februar 2012 bis ca. Ende Mai 2012 wird in den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 10.000 der Erhebungsteil „Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten“ durchgeführt. Somit ist auch die Stadt Werneuchen von erneuten Befragungen betroffen.
Diese Befragung findet statt, wenn die Informationen aus den Melderegistern nicht mit den Ergebnissen aus der Gebäude- und Wohnungszählung übereinstimmen. Sie dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Eine Weitergabe von Informationen an Einwohnermeldeämter oder andere Behörden ist ausgeschlossen.
Für diesen Erhebungsteil besteht ebenfalls Auskunftspflicht. Alle Informationen über die „Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten“ sowie den Musterfragebogen finden Sie unter www.zensus-berlin-brandenburg.de.
Auskunft erhalten Sie auch bei der zuständigen Erhebungsstelle Bernau bei Berlin, in der Außenstelle der Kreisverwaltung Barnim, Jahnstraße 45.
Weiterhin wird in dem genannten Zeitraum - wahrscheinlich in allen Gemeinden - der Erhebungsteil „Begehung bei Antwortausfällen der Gebäude- und Wohnungszählung“ (GWZ) durchgeführt. Er ist nur dann erforderlich, wenn bei der postalischen GWZ keine Angaben erhoben werden konnten. Die Erhebung erfolgt ausschließlich durch die Inaugenscheinnahme einzelner Gebäude seitens der Erhebungsbeauftragten.
Landkreis Barnim
Dezernat für Öffentliche Ordnung,
Bildung und Finanzen
Für diesen Erhebungsteil besteht ebenfalls Auskunftspflicht. Alle Informationen über die „Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten“ sowie den Musterfragebogen finden Sie unter www.zensus-berlin-brandenburg.de.
Auskunft erhalten Sie auch bei der zuständigen Erhebungsstelle Bernau bei Berlin, in der Außenstelle der Kreisverwaltung Barnim, Jahnstraße 45.
Weiterhin wird in dem genannten Zeitraum - wahrscheinlich in allen Gemeinden - der Erhebungsteil „Begehung bei Antwortausfällen der Gebäude- und Wohnungszählung“ (GWZ) durchgeführt. Er ist nur dann erforderlich, wenn bei der postalischen GWZ keine Angaben erhoben werden konnten. Die Erhebung erfolgt ausschließlich durch die Inaugenscheinnahme einzelner Gebäude seitens der Erhebungsbeauftragten.
Landkreis Barnim
Dezernat für Öffentliche Ordnung,
Bildung und Finanzen
http://www.werneuchen-barnim.de
erstellt am 13.02.2012
erstellt am 13.02.2012





