Inhaltsbereich

Anmeldung der Eheschließung

Allgemeine Informationen

Eine beabsichtigte Eheschließung ist durch die Eheschließenden bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt er mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann. Die Ehe muss sechs Monate nach der Anmeldung geschlossen werden. Danach muss sie erneut angemeldet und geprüft werden.

An wen muss ich mich wenden?

Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Bürgerdienste
Standesamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. beide Partner deutsche Staatsangehörige

Familienstand ledig:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • erweiterte Meldebescheinigung (nur erforderlich für eine Eheschließung in einem anderen Standesamt)
  • Personalausweis

Familienstand geschieden:

  • Unterlagen wie bei Ledigen, zusätzlich
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (mit Auflösungsvermerk)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Familienstand verwitwet:

  • Unterlagen wie bei Ledigen, zusätzlich
  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten

gemeinsame Kinder der Verlobten:

  • Geburtsurkunde/n des/der Kindes/Kinder
  • Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. gemeinsame Sorge

2. ein oder beide Partner mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist es immer ratsam die erforderlichen und vorzulegenden Unterlagen beim Standesbeamten zu erfragen. Da jeder dieser Fälle eine Einzelprüfung erfordert und ggf. weitere Unterlagen zur Vorlage der Prüfung Ihrer Voraussetzungen notwendig sein können.

Beachten Sie bitte auch, wenn eine Entscheidungsfindung – Vorlage – beim Oberlandesgericht Brandenburg erforderlich sein sollte, beträgt die Bearbeitungsfrist zwischen 4 Wochen und 6 Monaten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK):

  • 64,00 € (Prüfung der Ehevoraussetzungen/ wenn nur dt. Recht zu beachten ist)
  • 35,00 € (wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht)
  • 53,00 bis 180,00 € (Vornahme der Eheschließung)
  • je Eheurkunde 17,00 €; jede weitere Urkunde +8,50 €.
  • je beglaubigte Abschrift/ Ausdruck 17,00 €; jede weitere +8,50 €

Für ein Stammbuch (nicht verpflichtend), wenn gewünscht, zwischen 15,00 - 36,00 € (A5, A5+ oder im A4 Format)

Was sollte ich noch wissen?

Vertretung bei der Anmeldung:

Ist einer der Eheschließenden verhindert, die beabsichtigte Eheschließung persönlich anzumelden, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Eheschließenden einverstanden ist. Hierzu erhalten Sie auf Anfrage ein entsprechendes Formular - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.

zurück