Soweit Sie keine Erklärung abgeben, wird die Höhe der Kostenbeteiligung festgesetzt (Höchstbetrag).
Sie werden gebeten, die nachfolgende Erklärung – ordnungsgemäß ausgefüllt abzugeben.
Gemäß Kitabeitragsbefreiungsverordnung KitaBBV werden für Kinder von Geringverdienern keine Elternbeiträge erhoben, wenn das Netto-Haushaltseinkommen im Kalenderjahr unter 20.000 Euro liegt. Beachten Sie hierzu die Hinweise zur Erklärung!
Es sind alle Einkünfte anzugeben, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, einschließlich öffentlicher Leistungen für die Eltern und die Kinder. Nicht aufzuführen sind Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Kindergeld und Baukindergeld des Bundes sowie die Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz.
Jahresbruttoeinkommen 2025 in Euro*
Bei Selbständigen: GuV / Einnahmeüberschussrechnung in Euro*
Unterhaltsleistungen in Euro*
Weitere Unterlagen zum Nachweis des Einkommens in Euro*
Werbungskosten über Pauschalbetrag in Euro*
Versicherungsbeiträge in Euro
Versicherungsbeiträge in Euro*
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Hinweise zum Ausfüllen der Erklärung zum Elterneinkommen
§ 2 a Absatz 1 Elterneinkommen
Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages sind die laufenden Netto-Einnahmen aller im Haushalt lebenden Eltern. Eltern im Sinne dieser Vorschrift sind die Personen, die die elterliche Sorge gemäß § 1626 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Haushalt des Kindes tatsächlich gemeinsam ausüben. Eine Personensorgeberechtigung muss nicht bestehen. Diejenigen, die Elternbeiträge für Angebote der Kindertagesbetreuung festsetzen und erheben, sind nicht verpflichtet, die angegebenen Beziehungen der im Haushalt lebenden Personen zueinander zu überprüfen. Sie weisen die Personensorgeberechtigten auf die möglichen rechtlichen Folgen von Falschangaben hin. Sie stimmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfen das weitere Vorgehen bei Falschangaben ab.Einkünfte sind mit entsprechenden Nachweisen einzureichen:
Von dem Elterneinkommen sind abzusetzen:
Werbungskostenpauschale
Es wird eine Werbungskostenpauschale für abhängige Beschäftigte in der jeweils gesetzlichen Höhe von der Summe der positiven Einkünfte vor Festsetzung des Elternbeitrags abgezogen. Wer mehr als die gesetzliche Werbekostenpauschale geltend machen möchte, muss die durch den Einkommenssteuerbescheid belegen.
Kitabeitragsbefreiungsverordung (KitaBBV)
Mit dieser Verordnung wurde die Beitragsfreiheit auf Eltern ausgeweitet, die:
2 a Absatz 4
Maßgeblich ist das Elterneinkommen in dem Kalenderjahr (Jahreseinkommen), das der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesbetreuung vorausgegangen ist,
es sei denn, es wird im laufenden Kalenderjahr ein geringeres Haushaltseinkommen nachgewiesen. Unterjährige Einkommensänderungen sind bei Festsetzungen
von Elternbeiträgen zu berücksichtigen. Bei einem Wechselmodell sind die Jahresnettoeinkommen beider Elternteile abzüglich von Unterhaltsleistungen des jeweils anderen Elternteils getrennt
zu ermitteln und anschließend zu addieren. Sie bilden das Elterneinkommen.
*) Pflichtfelder
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Fachämter
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Meldestelle
Für Angelegenheiten der Meldestelle, des Friedhofswesens und des Standesamtes ist zwingend ein Termin erforderlich.
Bürgerbüro und Tourismusinformation
sowie nach Terminvereinbarung.
Stadt Werneuchen Am Markt 5 16356 Werneuchen
Tel: 033398 / 816 10 Fax: 033398 / 90 418 Mail: postfach@werneuchen.de