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Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungen
Hier finden Sie alle Öffentlichkeitsbeteiligungen bei Planungen im Stadtgebiet Werneuchen und seiner Ortsteile gem. § 3 Baugesetzbuch.
Auszug aus § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit BauGB:
(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn
| 1. | ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder | |
| 2. | die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. |
An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt.
HINWEIS finden sich im Folgenden keine Unterlagen, so sind aktuell keine Verfahren im Beteiligungsverfahren.
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