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Baumkontrolle und -pflege

Allgemeine Informationen

Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständige Grünflächenamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen.

Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestürzten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.

An wen muss ich mich wenden?

Stadtverwaltung Werneuchen

Sachgebiet Ordnungswesen

Allgemeine Ordnung

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