Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihrer Eheschließung, weil dort das Eheregister geführt wird. Die Eheurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Eheurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Eheurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie z.B. das Bürgergeld und für Zwecke der Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Inhaltsbereich
Ehe-/ Heiratsurkunde beantragen
Allgemeine Informationen
Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
- Tag und Ort der Eheschließung
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden – jeweils vor und nach der Eheschließung
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Bürgerdienste
Standesamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Persönliche Beantragung:
- Grundsätzlich muss das Standesamt aufgesucht werden, welches die Ehe beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. Es kann auch eine Person des Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen oder abholen. Hierzu legt Ihr/e Vertreter/in neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Heirats-/ Eheurkunde aus dem Heirats-/Eheregister auszustellen. Oder verwenden Sie hierfür unser Formular >> Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Heirats-/Eheurkunde/ beglaubigten Abschrift aus dem Register beträgt gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK):
- je Eheurkunde 17,00 €; jede weitere Urkunde desselben Eintrags und Anforderung +8,50 €.
- je beglaubigte Abschrift/ Ausdruck 17,00 €; jede weitere desselben Eintrags und Anforderung +8,50 €
| Anforderung Eheurkunde (39 kB) | |
| Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde (39 kB) |
