Bei einer Eheschließung im Ausland wird meistens vom ausländischen Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Bei der Beantragung zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das persönliche Erscheinen im Standesamt erforderlich.
Inhaltsbereich
Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Bürgerdienste
Standesamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Unterlagen sind immer beim Standesbeamten zu erfragen.
Klassisches Beispiel - 2 ledige Deutsche benötigen:
- gültige Personalausweise
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister
- eine aktuelle Meldebescheinigung von der Meldebehörde
Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist, beträgt gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK) 64,00 Euro. Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr auf zusätzlich +35,00 € je ausländisches Recht