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Familienbuch

Allgemeine Informationen

Für jede Eheschließung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer, zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008, neue Bundesländer zwischen dem 03.10.1990 und dem 31.12.2008) ein Familienbuch angelegt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 ist diese Urkundenform entfallen, stattdessen gibt es jetzt das Eheregister.

Haben Sie in Deutschland geheiratet, wird das Eheregister im Heiratsstandesamt geführt und aufbewahrt. Wurde Ihre Ehe vor dem 24.02.2007 im Ausland geschlossen und Sie hatten ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister des Standesamtes des damaligen Wohnsitzes. Sollte die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24.02.2007 erfolgt sein, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, dass die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Bürgerdienste
Standesamt

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ausstellung folgender Personenstandsurkunden beträgt gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK):

  • je Eheurkunde 17,00 €; jede weitere Urkunde desselben Eintrags und Anforderung  +8,50 €.
  • je beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Eheregister 17,00 €; jede weitere desselben Eintrags und Anforderung +8,50 €
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