Hausnummern dienen der schlüssigen Kennzeichnung von bebauten Grundstücken, um eine schnelle und sichere Orientierung, insbesondere für Ortsfremde, Dienstleister, Rettungskräfte und Behörden zu gewährleisten.
Hausnummern können Leben retten!
Der Antrag auf Erteilung einer Hausnummer kann online über das angefügte PDF-Formular gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei auch die Hausnummernverordnung der Stadt Werneuchen.
Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Bauverwaltung
HNVO (Hausnummernverordnung)
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Werneuchen über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern vom 23.07.2020
1. Sie sind selbst seit längerer Zeit Eigentümer (mind. seit 1 Jahr):
2. Sie sind erst kürzlich Eigentümer geworden (innerhalb des letzten Jahres):
3. Sie sind nicht selbst Eigentümer des betreffenden Grundstücks:
20.00 Euro (zzgl. Versandkosten)

| Hausnummernverordnung.pdf (388 kB) |
Fachämter
| Dienstag | 9-12 Uhr und 13-18 Uhr |
| Donnerstag | 9-12 Uhr und 13-16 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Meldestelle
Für Angelegenheiten der Meldestelle, des Friedhofswesens und des Standesamtes ist zwingend ein Termin erforderlich.
Bürgerbüro und Tourismusinformation
| Montag bis Donnerstag | 9-12 Uhr |
| Freitag geschlossen |
sowie nach Terminvereinbarung.
Stadt Werneuchen
Am Markt 5
16356 Werneuchen
Tel: 033398 / 816 10
Fax: 033398 / 90 418
Mail: postfach@werneuchen.de