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KiTa - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Jedes Kind hat nach § 1 Absatz 2 KitaG mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Versetzung in die fünfte Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten, der auch nach Maßgabe des Absatzes 4 erfüllt werden kann. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen entsprechenden Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit der Eltern, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht.

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt. Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

An wen muss ich mich wenden?

Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Kita, Schule und Bürgerdienste

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zum Vertragsabschluss nachfolgend benannte Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung (wenn notwendig)*
  • Nachweis über die Personensorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind bzw. die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister des Jugendamtes bei alleiniger Personensorge
  • Impfnachweis Masernschutz

* Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes vorzulegen und darüber hinaus, wenn Ihr Kind länger als 6 Stunden pro Tag (oder ggf. 30 Wochenstunden) betreut werden soll.

Dieser Bescheid ist beim Landkreis Barnim ca. 12 Wochen vor Aufnahme Ihres Kindes in der Kita zu beantragen. Ein entsprechendes Formular (Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung) finden Sie im Internet unter www.barnim.de.

Am 1. Tag des Besuches Ihres Kindes in der Kita sind eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (die nicht älter als eine Woche sein sollte) sowie eine Bescheinigung über den aktuellen Impfstatus vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und dem Betreuungsumfang ihres Kindes

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