Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gemäß § 29 Abs. 2 StVO einer Erlaubnis.
Inhaltsbereich
Veranstaltung anmelden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Hauptverwaltung
Wirtschafts- und Tourismusförderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
- Gegebenenfalls weitere Gebühren für Sondernutzungen
Rechtsgrundlage
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§§ 44, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
