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Allgemeine Informationen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gemäß § 29 Abs. 2 StVO einer Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Stadtverwaltung Werneuchen
Sachgebiet Hauptverwaltung
Wirtschafts- und Tourismusförderung

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung
Welche Gebühren fallen an?
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