Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 09. Juli 2026 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Werneuchen für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Gemäß Bekanntmachungsvermerk wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Satzung liegt während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Werneuchen, Am Markt 5, Zimmer 206, zur Einsichtnahme aus.
Die vollständigen Unterlagen finden Sie im nachstehenden Dokument.
