Der Landkreis Barnim hat zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease – ND) eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.
Danach sind Geflügelausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben, insbesondere Taubenauflässe, bis auf Weiteres verboten.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind verpflichtet, erhöhte Tierverluste oder auffällige Veränderungen der Legeleistung beziehungsweise Gewichtszunahme unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Barnim zu melden.
Zudem weist der Landkreis Barnim ausdrücklich auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bei Hühnern und Puten hin. Diese gilt unabhängig von der Bestandsgröße sowohl für gewerbliche als auch private Geflügelhaltungen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Gleichzeitig wird die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23. Oktober 2025 zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5 – aufgehoben.
Der vollständige Text der Tierseuchenallgemeinverfügung einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der Internetseite des Landkreises Barnim unter www.barnim.de sowie in den Amtsverwaltungen der Städte und Gemeinden eingesehen werden.
