Die Stadt Werneuchen informiert über die Widmung eines Radweges neben der Alten Hirschfelder Straße im Stadtgebiet. Auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) wird die betreffende Verkehrsfläche offiziell als öffentliche Gemeindestraße mit der Funktion eines selbständigen Radweges gewidmet. Die nachfolgende Bekanntmachung enthält die entsprechenden Festsetzungen sowie eine Übersicht zur Lage.
Bekanntmachung einer Widmungsverfügung
Widmung des Radweges neben der Alten Hirschfelder Straße
Gemäß § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) i.d. derzeit gültigen Fassung erhält nachfolgende Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße mit folgenden Festsetzungen:
- Lage:
Gemarkung Werneuchen, Flur 5, Flurstücke 630, 632, 743, 761 und 763 entsprechend der Darstellung im Lageplan - Straßenname:
Alte Hirschfelder Straße - Klassifizierung:
Gemeindestraße nach § 3 Abs. 4 Ziffer 2 BbgStrG - Funktion:
selbständiger Radweg - Träger der Straßenbaulast:
Stadt Werneuchen - Widmungsbeschränkungen:
Verbot für Kraftfahrzeuge, nur für den fußläufigen und den Fahrradverkehr zugelassen
Die Verfügung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Werneuchen wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung an, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Stadt Werneuchen, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingeht.
gez. A. Hildebrand
Bürgermeisterin
Werneuchen, den 26.03.2026
