Gemäß § 42 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) wird
Folgendes bekannt gemacht:
- Die Wahl des Ortsbeirates Krummensee findet am
19. April 2026 statt. Die Wahl dauert jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr. - Der Ortsteil Krummensee ist in 1 Wahlbezirk eingeteilt. ln den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen bis spätestens 29. März 2026 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen wählen können.
- Die Briefwahl wird im Wahllokal Krummensee mit ausgezählt.
- Die wahlberechtigten Personen können nur in dem Wahllokal des Ortsteils Krummensee wählen. Die Wahlbenachrichtigung ist vorzulegen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes haben sich die wahlberechtigten Personen auszuweisen.
- Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitgehalten werden. Die Stimmzettel enthalten die mit Beschluss des Wahlausschusses Werneuchen zugelassenen Wahlvorschläge. Bei der Wahl hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme. Die wählende Person muss die Bewerbende oder den Bewerbenden, der oder dem sie seine Stimme geben will, durch Ankreuzen eindeutig kennzeichnen Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahllokals gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Eine wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben.
- Eine wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein hat, kann an der jeweiligen Wahl durch Stimmabgabe oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer zur Wahl des Ortsbeirates Krummensee durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen rosa Stimmzettel, einen amtlichen grünen Wahlbriefumschlag sowie einen rosa Stimmzettelumschlag beschaffen. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel, legt diesen in den rosa Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. Der verschlossene rosa Stimmzettelumschlag ist mit dem unterschriebenen grünen Wahlschein in den grünen Wahlbriefumschlag einzulegen. Der grüne Wahlbriefumschlag ist zu verschließen und an die dort angegebene Stelle zu übersenden.Der grüne Wahlbriefumschlag kann auch dort abgegeben werden. Die Briefwahl kann auch an Ort und Stelle bei der Wahlbehörde ausgeübt werden. Der grüne Wahlbrief zur Wahl des Ortsbeirates Krummensee muss der darauf angegebenen Stelle spätestens am 19. April 2026, 18.00 Uhr vorliegen.
- Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahllokal, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
- Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.