Diese Fund-Fahrräder stehen bereits seit einer Weile bei uns im Rathaus.
Innerhalb von sechs Monaten können die Fundstücke vom Eigentümer abgeholt werden, nachdem diese/r das Eigentum an der Fundsache nachweisen konnte. Dies kann in Form von:
- Kaufbelegen
- Fotos
- Identischen Schlüsseln, wenn ein Fahrradschloss vorhanden ist
- o.ä.
erfolgen.
Nach der Frist von sechs Monaten geht die Fundsache in den Besitz des Finders/der Finderin über oder wird zu Gunsten der Stadt Werneuchen versteigert oder für gemeinnützige Zwecke weitergegeben.

© Stadt Werneuchen 
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