© pixabay.comÖffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Satzung zur Planung, Errichtung und Erhaltung von Kinderspielplätzen im Gemeindegebiet der Stadt Werneuchen (Spielplatzsatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 12.06.2025 den Entwurf zur Spielplatzsatzung gebilligt, sowie der anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt.
Gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Eingehende Stellungnahmen und Änderungsvorschläge werden daraufhin abgewogen und bewertet und finden je nach Relevanz Eingang in die finale Satzungsfassung. Diese Satzungsfassung wird dann den Ortsbeiräten, den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung erneut vorgestellt werden.
Der Entwurf zur Satzung wird in der Zeit von 21.07.2025 bis 22.08.2025 im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:
https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentlichkeitsbeteiligung/
Der Entwurf der Satzung liegt während der o.g. Frist auch in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu den folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:
montags bis donnerstags 9 Uhr bis 16 Uhr und freitags 9 Uhr bis 12 Uhr.
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 033398 816-31 (Herr Günther) und Fr. Hupfer (Tel. 033398-81634) oder per Mail unter guenther@werneuchen.de möglich.
Stellungnahmen können innerhalb der o.g. Frist schriftlich an:
Stadt Werneuchen, SG Bauwesen, Am Markt 5, 16356 Werneuchen oder per Email an: Stadtplanung@werneuchen.de abgegeben werden.
