Sofern Sie auf der Suche nach einem verloren gegangenen Gegenstand sind, können Sie sich persönlich oder telefonisch an das SG Ordnungswesen wenden. Hier erhalten Sie Auskunft darüber, ob der Gegenstand bei der Stadt abgegeben wurde.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausgabe einer Fundsache benötigen Sie entweder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Einen Nachweis Ihres Eigentums am entsprechenden Fundgegenstand (Kaufvertrag, Beleg oder Verträge z. B. Handyvertrag)
Allgemeine Gebühreninformationen
Für die Verwahrung von Fundsachen, werden Gebühren entsprechend der Satzung der Stadt Werneuchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) erhoben.
| Gebühr | Zahlart | Betrag |
| Verwahrung von Fundsachen im Wert von bis zu 25 Euro | | gebührenfrei |
| Verwahrung von Fundsachen im Wert von bis zu 25-150 Euro | Bareinzahlung oder Überweisung, Vorkasse | 5,00 Euro |
| Verwahrung von Fundsachen im Wert von bis zu 150-500 Euro | Bareinzahlung oder Überweisung, Vorkasse | 10,00 Euro |
| Verwahrung von Fundsachen im Wert von über 500 Euro | Bareinzahlung oder Überweisung, Vorkasse | 5 % v.H. des Wertes |
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Behandlung von Fundsachen und Fundtieren (Runderlass des Ministers des Innern)