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Stadtsanierung im Stadtkern von Werneuchen

Die Stadtsanierung im Stadtkern von Werneuchen ist abgeschlossen
Schlussbericht zur Stadtsanierung wurde vom LBV bestätigt
Derzeit liegt den Stadtverordneten der Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ in Werneuchen zur Beratung und Beschlussfassung vor. Damit wird eine wichtige städtebauliche Entwicklung in Werneuchen abgeschlossen.
Im Februar 2021 wurde der durch den Sanierungsträger, die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, erstellte Abschlussbericht beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht. Mit Bescheid vom 26.09.2022 stellte das LBV fest, dass die Gesamtmaßnahme SG „Stadtkern“ Werneuchen mit der Schlussabrechnung förderrechtlich abgeschlossen ist.
Es heißt hier weiter
„Der vorgelegte Abschlussbericht vom Februar 2021 zur Gesamtmaßnahme SG „Stadtkern“ entspricht den vom LBV vorgegebenen Anforderungen. Die im Rahmen des Förderprogramms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (S+E) finanzierten Vorhaben dienten der Umsetzung der in den städtebaulichen Planungen gefassten Ziele. Die Entwicklungsabsichten konzentrierten sich auf die Beseitigung vorhandener städtebaulicher Missstände. Umgesetzt wurden u. a. die Sanierung aller denkmalgeschützten Gebäude, acht Maßnahmen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie mehrere kleinteilige Maßnahmen (B.9). Mit Hilfe der realisierten Vorhaben konnte die städtebauliche Situation in Werneuchen positiv weiterentwickelt und die Wohn- und Lebensqualität im Sanierungsgebiet erhöht werden. Der Einsatz der Städtebauförderungsmittel wird daher als grundsätzlich erfolgreich eingeschätzt. Dem Abschluss der Gesamtmaßnahme SG „Stadtkern“ wird zugestimmt.“
In dieser Zeit wurden durch Bund, Land und die Stadt Werneuchen Mittel in Höhe von mehr als 5 Mio € für sanierungsbedingte Ausgaben bereit gestellt. Im Ergebnis wurden bei den Handlungsschwerpunkten Gebäudesubstanz, Baustruktur, Verkehr/ Erschließung, Infrastruktur/ Nutzung sowie Grün- und Freiflächen zwischen 80 – 100 % der städtebaulichen Sanierungsziele erreicht. Maßnahmen im öffentlichen Bereich der Verkehrsflächen/ Erschließung wurden zu 100% umgesetzt.
Was bedeutet der Abschluss der Stadtsanierung für die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet?
Auch wenn die Sanierungssatzung aufgehoben wird, gilt die Gestaltungssatzung der Stadt Werneuchen weiter. Diese hat im Areal des Sanierungsgebietes mitunter strengere Gestaltungsvorschriften als im übrigen Stadtgebiet von Werneuchen. Die Satzung ist auf der Internetseite der Stadt Werneuchen zu finden. Derzeit wird die Satzung überarbeitet und an aktuelle rechtliche Regelungen angepasst. Bürger, die Maßnahmen an der Außenhülle ihres Gebäudes durchführen, sollten sich im Vorfeld immer mit dem Sachgebiet Bauwesen zu den geplanten Maßnahmen beraten lassen.
Nach Aufhebung der Sanierungssatzung sind von den Eigentümern die Ausgleichsbeträge nach § 154 Baugesetzbuch zu erheben. Die Ausgleichsbeträge stellen die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung dar und werden per Bescheid durch die Stadt erhoben. Hierzu hat zuletzt 2013 der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Dr. Unbehau die Anfangs- und Endwerte für die verschiedenen Wertzonen und damit die Bodenwerterhöhung im Sanierungsgebiet ermittelt.
Mit Aufhebung der Sanierungssatzung soll aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erhebung der Ausgleichsbeträge eine gutachterliche Aktualisierung der Anfangs- und Endwerte mit Blick auf die gestiegenen Bodenrichtwerte erfolgen.
Die meisten Grundstückseigentümer sind von den Ausgleichserhebungen nicht mehr betroffen, da sie in den vergangenen Jahren das Angebot der Stadt angenommen haben, die künftigen Ausgleichsbeträge mit einer freiwilligen, rechtsverbindlichen Vereinbarung vorzeitig abzulösen. Befristet wurden günstigere Konditionen (Abschläge) gewährt. Wer eine Ablösevereinbarung abgeschlossen hat, ist von der Zahlung der Ausgleichsbeträge befreit. Die Option, freiwillig den Ausgleichsbetrag abzulösen besteht nur noch bis zum Zeitpunkt des Beginns des Bescheidverfahrens.
Einen kurzen Überblick zur Stadtsanierung findet der aufmerksame Bürger an der Fassade des Adlersaals in der Breiten Straße. Der Schlussbericht zur Stadtsanierung kann auf der Internetseite der Stadt Werneuchen eingesehen werden. Bei Fragen zur Stadtsanierung oder zu den Ausgleichsbeträgen können Sie sich gerne an Frau Hupfer (Sachgebiet Bauwesen) unter Tel. 033398 81634 wenden.
S. Hupfer
SGL Bauwesen
| Frau S. Hupfer | |
| SGL BauwesenRathaus / Stadtverwaltung, Zimmer 111 // EG Am Markt 5 16356 Werneuchen Telefon: 033398 816-34 Telefax: 816534 E-Mail: hupfer@werneuchen.de | |
| SG60 Bauwesen | |
| Rathaus / Stadtverwaltung Am Markt 5 16356 Werneuchen (Zugang über Am Markt 6) Telefon: 033398 81634 Telefax: 033398 904-18 | |



